1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der hotel boost AG (nachfolgend «hotel boost AG», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite [www.hotelboost.ch] (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Hotel Boost AG
Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
CHE-269.212.613
info@hotelboost.ch
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die hotel boost AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
Beratung und Support für Hotellerie und Gastronomie
Die hotel boost AG behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.
3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 10 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Wir erbringen unsere Leistungen zu den Kunden direkt mitgeteilten Preisen.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der Online Signatur und Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die hotel boost AG.
4. Vertragspflichten der hotel boost AG
Die hotel boost AG ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Die hotel boost AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten.
Die hotel boost AG ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Die hotel boost AG bemüht sich, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, kann dies jedoch nicht garantieren.
Die hotel boost AG ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die hotel boost AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der hotel boost AG nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Auf Verlangen der hotel boost AG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die hotel boost AG für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
Zugriffsberechtigung
Mit der Unterzeichnung der Offerte erteilt der Kunde der Hotel Boost AG die Erlaubnis, auf alle notwendigen Systeme zuzugreifen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind. Diese Berechtigung umfasst unter anderem Property Management Systeme (PMS), Channel Manager, Buchungsplattformen und andere relevante Tools oder Systeme. Der Kunde ist dafür verantwortlich, der Hotel Boost AG die notwendigen Zugangsdaten und Berechtigungen zur Verfügung zu stellen, um die Dienstleistungen ordnungsgemäss auszuführen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Terminvereinbarungen können über unser Online-Reservationssystem, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahmebestätigung zustande. Die hotel boost AG behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nichtwahrnehmen des Termins. Andernfalls behält sich die hotel boost AG das Recht vor, die gebuchte Leistung (mindestens jedoch den Betrag von CHF 1’000) in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde könne mittels Arztzeugnis den Nachweis erbringen, dass er weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen noch diesen rechtzeitig abzusagen.
7. Leistungsänderung
Die hotel boost AG wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der hotel boost AG oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
8. Beizug von Dritten
Die hotel boost AG ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die hotel boost AG dafür, dass die vertraglichen Pflichten der hotel boost AG durch den Dritten eingehalten werden.
9. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die hotel boost AG behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
10. Rechnungsstellung
Die hotel boost AG stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die hotel boost AG ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die hotel boost AG kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11. Urheberrecht
Die hotel boost AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
12. Geheimhaltung
Die hotel boost AG ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
13. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
Die hotel boost AG hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die hotel boost AG behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
14. Gewährleistung
Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der hotel boost AG auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.
15. Haftung
Die hotel boost AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Eine Haftung der hotel boost AG besteht ausschliesslich für Schäden, die auf eine nachweislich grob fahrlässige Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zurückzuführen sind. Im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bestimmungen ist jede darüber hinausgehende Haftung, sei es aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen, ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
17. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 90 Tagen auf das Vertragsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
18. Datenschutz
Die hotel boost AG erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.hotelboost.ch/datenschutzerklarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der hotel boost AG oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der hotel boost AG als Gerichtsstand.
21. Teuerungsausgleich / Preisänderungen
Der Dienstleister ist berechtigt, die Preise für die vereinbarten Dienstleistungen anzupassen, wenn und soweit sich nach Vertragsabschluss die allgemeinen Kosten (z. B. aufgrund von Inflation, Erhöhung von Betriebskosten, gesetzlichen Änderungen etc.) erhöhen. Eine solche Preisänderung wird dem Kunden mindestens 10 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt.
Sollte eine Preisänderung aufgrund von Teuerung erforderlich sein, wird der neue Preis ab dem Zeitpunkt der Mitteilung wirksam, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag auf Ende der Vertragsdauer zu kündigen.
In Fällen, in denen die Preisänderung 5 % pro Jahr nicht überschreitet, gilt diese als akzeptiert und ein Kündigungsrecht besteht nicht.